Mittlerweile ist sie ein Klassiker: Seit fast zwanzig Jahren zählt die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) zum Repertoire erfolgreicher privater Altersvorsorge. Die Basisrente gehört zur so genannten Schicht 1, also zur Basisabsicherung, in der sich auch die Gesetzliche Rentenversicherung und die berufsständischen Versorgungskammern finden. Der Unterschied ist aber: die Basisrente ist zu 100% kapitalgedeckt, während sich die Gesetzliche Rentenversicherung über das Umlageverfahren finanziert. Mit den bekannten Unsicherheiten.
Die Vorteile der Basisrente sprechen für sich: Die Beiträge können bis zum Erreichen des maximal steuerbegünstigten Höchstbetrages zu 100 % als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Sie reduzieren unmittelbar Ihr zu versteuerndes Einkommen. Der Höchstbetrag liegt in diesem Jahr bei 27.566 Euro für Alleinstehende. Für Eheleute gilt das Doppelte: 55.132 Euro.
Wieviel Sie konkret ansparen, hängt grundsätzlich von der individuellen Situation ab. Besonders lohnt sich die Basisrente für Selbständige und Gutverdiener mit einer hohen steuerlichen Belastung. Schon bei kleinen Sparbeiträgen ergibt sich ein positiver Steuerspareffekt.
Zudem ist es jederzeit möglich, flexibel Zuzahlungen zu leisten. Selbst wenn der Vertrag zunächst mit geringen Beiträgen bespart wird, besteht im Rahmen der steuerlichen Höchstbeträge jederzeit die Möglichkeit, im Verlauf eines Jahres zusätzliches Kapital in den Altersvorsorgevertrag einfließen zu lassen.
Und schließlich: Sie genießen die Freiheit zu entscheiden, wie Ihre Sparbeiträge angelegt werden: chancenorientiert in Aktien oder lieber klassisch mit Fokus auf Sicherheit. Wir finden die für Sie passende Lösung!
Wer früher spart, baut mehr Vermögen auf
Es ist eine Binsenweisheit, aber sie zählt: Je früher man anfängt, desto besser ist es natürlich – Sie haben mehr Zeit und Ihr Erspartes profitiert vom Zinseszinseffekt. Aber auch kurz vor Rentenbeginn zahlt sich eine zusätzliche Altersvorsorge noch aus und verschafft Ihnen zusätzlichen finanziellen Spielraum im Ruhestand.
Übrigens: Die Basisrente hat sich auch bei hohen Abfindungszahlungen bewährt – ein Thema, mit dem wir in unserer Beratungspraxis häufig Berührung haben.
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