Abfindung erhalten

– klug versteuern, gezielt anlegen
Betriebliche Abfindung – jetzt Ihre Chance nutzen! Dass sich Wege überraschend trennen können, gehört zum Leben. Wenn sich, wie derzeit, das wirtschaftliche Umfeld in Deutschlands Schlüsselbranchen eintrübt, droht nicht selten auch Personalabbau. Viele Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen eines Sozialplans betriebliche Abfindungen an. Wer jung ist, kann diese für einen Neubeginn sinnvoll nutzen. Doch wer schon älter ist, hat es möglicherweise schwerer, eine neue Festanstellung zu bekommen – Fachkräftemangel hin oder her. Für beide Fälle gilt aber gleichermaßen: Bei Abfindungen kann viel Geld verloren gehen! Und hier setzt unsere Beratung an! Weniger Steuern, dafür mehr Rente und Vermögen Abfindungen sind Einmalzahlungen, die auf Grundlage des Bruttolohns, des Alters und der Dauer der Betriebszugehörigkeit kalkuliert werden. Da sie in aller Regel für den Verlust zukünftiger Gehaltszahlungen entschädigen, sind sie sozialversicherungsfrei. Allerdings unterliegen sie als außerordentliche Einkünfte der persönlichen Besteuerung – und das kann teuer werden. Mit vier wirksamen Maßnahmen, können Sie aber die Steuerlast zum Teil spürbar mindern, damit mehr für Sie übrigbleibt.
Auszahlungszeitpunkt optimieren

Es bietet sich an, die Auszahlung ins Folgejahr zu verschieben, wenn kein neuer Job und damit steuerpflichtige Einnahmen in Aussicht sind. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber.

Fünftelregelung

Im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung kann die so genannte Fünftel-Regelung angewandt werden. In diesem Fall wird die Einmalzahlung steuerlich so behandelt, als würde sie gleichmäßig auf die nächsten 5 Jahre ausbezahlt werden.

Die Fünftel-Regelung lohnt besonders dann, wenn das normale Einkommen eher niedrig ist und die Abfindung hoch – dann ist der Effekt am größten. Liegt das reguläre Einkommen dagegen bereits im Spitzensteuersatz, fällt der Vorteil sehr viel kleiner aus.

Betriebsrente

Haben Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge? Vielleicht sogar noch eine alte Direktversicherung nach §40b Einkommensteuergesetz? Dann können Sie Teile aus der Abfindung unter Ausnutzung der Vervielfältigungsregelung in Ihre bestehenden Verträge steuerfrei einzahlen. Wichtig ist, dass Sie diese Option frühzeitig mit Ihrer Chefin oder Chef besprechen. Vereinfacht schlagen Sie damit zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie sparen Steuern und bauen Ihre Altersvorsorge aus.

Basisrente

Die umfangreichste Steuerersparnis verbunden mit dem größten Effekt für die Altersvorsorge bietet die Basisrente (auch bekannt als Rürup-Rente). Wer im Jahr der Abfindungszahlung bis zu 30.826 Euro (Ledige; bei Verheirateten 61.652 Euro; Werte gelten für 2026) in eine neue Basisrente einbezahlt, kann diese Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Sie kürzen das zu versteuernde Einkommen und unterliegen erst im Ruhestand der üblichen Rentenbesteuerung.

 

Es ist in jedem Fall empfehlenswert, Expertenrat hinzuziehen. Neben der rechtlichen und steuerlichen Beratung ist kompetente und persönliche Finanzberatung mindestens ebenso wichtig.

 

Einfluss auf Ihre Vermögens- und Vorsorgeplanung

Ziehen Sie unsere Erfahrung und Beratung hinzu – es lohnt sich. Während Ältere den Zeitraum bis zum regulären Renteneintritt überbrücken müssen und Klarheit über ihre Alterseinkünfte haben sollten, können Jüngere die Abfindung gezielt für den Vermögensaufbau und die aktienorientierte Altersvorsorge nutzen. Denn eine Abfindung soll nicht nur klug versteuert, sondern auch klug angelegt werden – schließlich soll Ihr Geld für Sie weiterarbeiten. Genau hier beraten wir Sie: Gemeinsam entwickeln wir eine zu Ihrer Lebenssituation passende Vermögensanlagestrategie, damit aus der Einmalzahlung nachhaltiger Vermögensaufbau wird.

Es geht um die Strategie, die zu Ihnen passt. Schließlich markiert jede Trennung einen Neubeginn. Umso schöner, wenn dieser mit Vorfreude verbunden ist.