Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand

Was bedeutet das für Sie und Ihre Familie?

Die Diskussion zur Reform des Erb- und Schenkungssteuerrechts nehmen zu. Linke und Grüne fordern eine Schließung von steuerlichen Ausnahmetatbeständen (Stichwort: Steuerbegünstigungen, u.a. für Betriebsvermögen) und möchten die Erben größerer Vermögen höher besteuern. Das fordert auch die SPD. Die Unionsparteien zeigen sich mittlerweile offen für Veränderungen, solange Unternehmen in ihrem Bestand nicht gefährdet werden. Die CSU regt sogar an, die Erbschaftssteuer zu regionalisieren und die Verantwortung den Bundesländern zu überlassen. Ungeachtet dessen prüft das Bundesverfassungsgericht zentrale Regelungen des Steuerrechts, womit die aktuelle Debatte weiter angeheizt werden könnte.

Die Politik ist sich uneins

13,3 Milliarden Euro hat der Fiskus im vergangenen Jahr an Erbschafts- und Schenkungssteuer eingenommen – ein neuer Höchstwert! Während einige Parteien die Erbschaftsteuer als Instrument für mehr Gerechtigkeit sehen, warnen andere vor einer zu hohen Belastung für den Mittelstand, der besonders von Familienunternehmen geprägt ist. Ihnen droht bei sehr hohen steuerlichen Belastungen die Zerschlagung und damit der Verlust von Arbeitsplätzen.

Was bedeutet das konkret für Sie?

 Stellen Sie sich vor, Sie haben über viele Jahre hinweg Vermögen aufgebaut – mit dem Ziel, Ihre Familie langfristig abzusichern. Doch wenn es zum Erbfall kommt, stehen Angehörige oft vor komplexen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen. Fragen wie „Muss das Haus verkauft werden?“ oder „Reicht das Erbe für die Ausbildung der Enkel?“ treten plötzlich in den Vordergrund. Ohne klare Regelungen kann die Nachlassabwicklung schnell zur Belastung werden – emotional wie finanziell.

Beispiel: Erbe mit hohem Immobilienwert – und hoher Steuerlast

Ein Unternehmer hinterlässt seiner Tochter ein Mehrfamilienhaus in München mit einem Verkehrswert von 3,2 Millionen Euro. Da keine weiteren Vermögenswerte vorhanden sind, ist das gesamte Erbe in der Immobilie gebunden. Der Freibetrag für Kinder liegt bei 400.000 €, sodass 2,8 Millionen € steuerpflichtig sind. Bei einem Steuersatz von 19 % (gemäß Erbschaftsteuertabelle) ergibt sich eine Steuerlast von 532.000 €. Die Tochter möchte das Haus behalten – es ist seit Generationen im Familienbesitz. Doch ohne liquide Mittel und ohne Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen, bleibt ihr kaum eine Wahl: Sie muss das Haus verkaufen, um die Steuer zu begleichen. Der emotionale Verlust wiegt schwer – und hätte durch eine frühzeitige steueroptimierte Nachlassregelung möglicherweise vermieden werden können.

Beispiel: Unverheiratetes Paar – das Leben geteilt, das Erbe verloren?

Ein Paar lebt seit vielen Jahren gemeinsam in einer Eigentumswohnung in Rosenheim. Die Wohnung gehört dem Mann und hat einen aktuellen Marktwert von 480.000 €. In seinem Testament hat er seine Partnerin als Erbin vorgesehen – sie waren nie verheiratet, das Paar lebte in einer langjährigen Lebensgemeinschaft. Da sie rechtlich als nicht verwandte Person gilt, beträgt ihr Freibetrag lediglich 20.000 €. Die verbleibenden 460.000 € unterliegen der Erbschaftsteuer – und das mit einem Steuersatz von 30 % in der ungünstigsten Steuerklasse III. Die Folge: Eine Steuerlast von 138.000 €, die sie aus eigenen Mitteln nicht aufbringen kann. Die Wohnung zu verkaufen ist nicht nur eine finanzielle Entscheidung – sie bedeutet, das Zuhause zu verlieren, das sie gemeinsam aufgebaut haben.
Was können Sie tun?
1. Frühzeitige Schenkungen
Nutzen Sie die Freibeträge durch Schenkungen zu Lebzeiten. Diese können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden, sodass größere Vermögenswerte schrittweise und steuerfrei übertragen werden können.
2. Liquiditätsplanung
Prüfen Sie, ob Sie Ihren Kindern bereits zu Lebzeiten liquide Mittel (z. B. Bargeld, Wertpapiere) zukommen lassen können, damit sie im Erbfall die Steuer begleichen können, ohne Immobilien verkaufen zu müssen.
3. Testamentarische Gestaltung
Durch ein individuell gestaltetes Testament können Immobilien gezielt aufgeteilt oder mit Auflagen versehen werden, sodass die Steuerlast besser verteilt und planbar ist.
4. Versicherungen abschließen
Es gibt spezielle Lebensversicherungen, die im Todesfall gezielt zur Begleichung der Erbschaftsteuer genutzt werden können.
5. Professionelle Beratung nutzen
Lassen Sie sich frühzeitig beraten, wie Sie Ihr Vermögen optimal und steuerlich vorteilhaft weitergeben können.

Gerade jetzt, wo politische Veränderungen möglich sind, lohnt sich ein Blick auf die eigene Nachlassplanung besonders. Sichern Sie Ihre Familie ab – und vermeiden Sie, dass Ihr Lebenswerk durch Steuern geschmälert wird.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine individuelle Beratung? Wir sind für Sie da – damit Ihr Vermögen in guten Händen bleibt.