Geldgeschenke als Startschuss in die finanzielle Zukunft

Ein finanzielles Startkapital fürs Studium, den Einstieg ins Berufsleben oder eine erste Anlage für die Altersvorsorge der „Next Generation“? In unserer Beratung wächst die Bedeutung von Vermögensübertragungen auf nachfolgende Generationen, nachdem immer deutlicher wird, dass die Finanzierung des staatlichen Rentensystems an seine Grenzen stößt. Viele Eltern und Großeltern wünschen sich, dass es ihren Kindern und Enkelkindern finanziell gut geht. Sie möchten deshalb im Rahmen einer Schenkung frühzeitig Vermögen an die nächste Generation übertragen. Nicht als kurzfristiges Geschenk, sondern als bewusst geplanten Schritt – unter Berücksichtigung steuerlicher Freibeträge und mit einem klaren Blick nach vorn.

Zinseszins- und Wiederanlageeffekt als Renditeturbo
Je früher Geld für Kinder oder Enkelkinder angelegt wird, desto mehr können die entscheidenden Faktoren >Zeit< und >Rendite< ihre Wirkung entfalten. So kann über die Jahre aus einem kleinen Startkapital ein bedeutendes Vermögensfundament entstehen. Empfehlenswert ist daher eine aktienorientierte Geldanlage. Mit Aktien profitieren selbst die Kleinsten von erfolgreichen Unternehmen und damit den langfristen Renditechancen der globalen Kapitalmärkte.

Einmalanlage, Sparplan oder beides? – alles ist möglich!
Für die Umsetzung ihres Vorhabens, Geld an die nächste Generation zu übertragen, bieten wir verschiedene Möglichkeiten. Ein Aktienfondssparplan im eigenen Depot des Kindes bietet maximalen Gestaltungsspielraum und die erforderliche Flexibilität. Die durchschnittliche Rendite langfristiger aktienorientierter Investmentsparpläne liegt bei ca. 5 % pro Jahr. Von diesen Renditeprognosen sollten Sie auch für die Zukunft ausgehen. Auf unserem Kundenportal meindepot.de kann die Vermögensentwicklung bequem und sicher verfolgt werden.

Eine sinnvolle und wirkungsvolle Alternative, insbesondere bei geplanten Schenkungen größerer Summen, sind versicherungsförmige Anlagemodelle, wie die Invest-Flex Rente. Je nach Vertragsgestaltung gehört dem Sprössling das Anlagevermögen ganz oder nur in begrenzter Höhe, weil der Schenker immer noch die Hand darauf hat. Die spätere Rechtsnachfolge wird aber bereits heute gesichert, ohne dass dies testamentarisch geregelt werden muss.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, aus Ihrer Fürsorge ein tragfähiges Konzept für die Zukunft Ihrer Kinder und Enkelkinder zu entwickeln.