Schenken mit Weitblick und Auszahlungskontrolle
Vermögen übertragen – und die Kontrolle bewahren
Es kann vorteilhaft sein, Vermögen schon zu Lebzeiten zu verschenken. Gerade für wohlhabende Kundinnen und Kunden lohnt sich das und dabei geht es nicht nur um die Reduzierung potenzieller Erbschaftsteuern: Eltern können gezielt Vermögen an ihre Kinder übertragen, ohne den Einfluss zu verlieren. Unverheiratete können ihrem Lebenspartner eine lebenslange Rente sichern. Großeltern können ihren Enkelkindern den Grundstein für deren Ausbildung legen. Wie? Mit einer so genannten Vermögenspolice, deren Wesen eine private Lebens-/Rentenversicherung ist. Dazu zwei Beispiele aus unserer Beratungspraxis:
( 1 ) Vermögensübertragung zu Lebzeiten, aber „noch die Hand darauf haben“
Unsere Kundin Stephanie, Mitte 60, verfügt über ein größeres Vermögen. Im Todesfall würde der Freibetrag der Tochter überschritten.
Die Anlagelösung:
Stephanie schließt eine Vermögenspolice gegen Einmalbeitrag über 400.000 Euro ab. Sie ist versicherte Person und Beitragszahlerin. Sie schenkt 99% des Vertrags an ihre Tochter, behält selbst 1%. Die Schenkung ist steuerfrei, weil sie im Rahmen der Freibeträge erfolgt. Zugriff auf das Kapital hat die Tochter aber nur mit Zustimmung der Mutter. Diese kann die restlichen 1% zu einem späteren Zeitpunkt übertragen. Ansonsten geht mit dem Tod der Mutter der Vertrag an die Tochter über. Das Modell kann im 10-Jahres-Rhythmus wiederholt werden oder mit anderen Beträgen (Anlagesumme, %-uale Schenkungen individuell angepasst werden).
( 2 ) Vermögensübertragung im Todesfall – auch ohne Testament
Ricarda möchte Ihrem Patensohn Matteo einen bestimmten Geldbetrag vermachen, aber ihr schon vor vielen Jahren aufgesetztes Testament dafür nicht ändern.
Die Anlagelösung:
Ricarda schließt eine Vermögenspolice mit dem gewünschten Betrag ab und setzt Matteo als Begünstigten im Todesfall ein. So erspart sich Ricarda die Änderung des Testament und Matteo bekommt als Begünstigter die Versicherungsleistung inklusive des Wertzuwachses einkommensteuerfrei ausbezahlt – außerhalb des Testaments. Falls der Freibetrag (bei Patenkindern 20.000 Euro, nicht verwandt) überschritten wird, wird der übersteigende Teil allerdings erbschaftsteuerpflichtig.
Kommen Sie bei Fragen oder Anlagewünschen gerne auf uns zu.
Disclaimer: Mit Lebens- und Rentenversicherungen können Sie Geldbeträge auf bestimmte Personen übertragen. Die auf dieser Seite beschriebenen Beispiele stellen keine Anlage,-, Rechts- und Steuerberatung dar. Bitte lassen Sie sich gfs. steuerrechtlich beraten.