Rürup-Rente:
steuerbegünstigte Basisrente ab 2023 noch besser!

Seit diesem Jahr – 2023 – lohnt sich die Rürup-Rente ganz besonders: Wenn Sie einzeln veranlagt sind, kann 2023 bis zu 100 % Ihres Betrages (max. 26.528 Euro) als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Für zusammen­veranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gilt ein Höchstbetrag von 53.056 Euro.

 

Wer seinen Lebensstandard im Ruhestand halten möchte, muss privat vorsorgen. Besonders vorteilhaft ist die Rürup-Rente, eine vom Staat steuerlich geförderte private Altersvorsorge. Sie richtet sich vornehmlich an Selbstständige und Freiberufler, aber auch gutverdienende Angestellte, die die steuerlichen Vorteile in der Sparphase nutzen wollen.

Zusammen mit den sonstigen Altersvorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur DRV oder berufsständischen Versorgungseinrichtungen) sind die Beiträge zur Basisrente im Rahmen der Steuererklärung steuermindernd.

Übrigens: Je früher man anfängt, desto besser ist es natürlich – Sie haben mehr Zeit und Ihr Erspartes profitiert vom Zinseszinseffekt. Aber auch kurz vor Rentenbeginn zahlt sich eine zusätzliche Altersvorsorge noch aus.

Zuzahlungsoption flexibel nutzen

Neben dem steuerlichen Aspekt bietet die Basisrente wichtige flexible Gestaltungsmöglichkeiten. So kann beispielsweise die Beitragszahlung individuell an die eigenen Bedürfnisse und die finanziellen Möglichkeiten angepasst werden.
Gerade bei Selbständigen, deren Einkommen häufig schwankt, empfiehlt sich die Kombination aus geringem monatlichen Beitrag plus zusätzlicher flexibler jährlicher  Zuzahlung.

Welche Varianten der Rürup-Rente gibt es?

Die Rürup-Rente unterscheidet zwischen zwei attraktiven Vertragsmodellen, die Sie wählen können:

1. Klassische Basisrente
Die klassische Basisrente verspricht eine garantierte Rente. Dabei vereinbaren Sie als Versicherungsnehmer mit dem Anbieter Ihrer Wahl einen Garantiebetrag, der zum Rentenbeginn dann mindestens zur Verrentung zur Verfügung steht. Ihr Geld wird risikolos im Sicherungsvermögen Ihres Versicherers angelegt und unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften.

2. Fondsgebundene Basisrente
Die fondsgebundene Basisrente ist eine Rentenversicherung mit eingeschränkter oder ohne Garantien – je nach Ihrer individuellen Risikobereitschaft. Ein Teil Ihres Geldbetrages wird bei Ihrem Versicherer angelegt und verzinst, der andere Teil fließt in Fonds Ihrer Wahl.

Wie werden die Beiträge angelegt?

In einer Zeit, in der die Ertragsperspektiven für sichere Geldanlagen unattraktiv sind, können chancenreiche Investments die Renditen deutlich heben – eine vertragliche Gestaltung Ihrer Basisrente nach Ihrem ganz persönlichen Chance-Risiko-Profil ist problemlos möglich und unterliegt keinen gesetzlichen Restriktionen.
Ob Sie sich selbst um Ihre chancenreichen Kapitalanlagen im Basisrentenmantel kümmern oder das Management an die Kapitalmarktexperten Ihres Versicherungsanbieters delegieren, entscheiden Sie bei Vertragsabschluss.

Wer kann die Rürup-Rente abschließen?

Für Selbstständige und Freiberufler als auch für Angestellte und Beamte mit hohem Einkommen ist die Rürup-Rente durchaus eine attraktive Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen.
Grundsätzlich gilt, je höher das zu versteuernde Einkommen, desto größer der Steuervorteil, sodass sich die Rürup-Rente insbesondere für Gutverdiener lohnt.

Und Ihr Partner:in?

In unserer Beratungspraxis hat sich die Basisrente bei Ehepaaren mit unterschiedlich hohem Einkommen als Ausgleichsrente für den weniger gut Abgesicherten bewährt. So können zum Beispiel Familienpausen sehr gut ausgeglichen werden. In Kombination mit einer Beitragsrückgewährpolice können zudem unverheiratete Paare ihre Hinterbliebenenabsicherung ganz individuell gestalten.