Besonderheiten bei der privaten
Rentenvorsorge AXA I*R
Zuzahlungen sind zulässig bis ein Jahr vor Beginn der flexiblen Abrufphase.
Besteht bei Ihrer AXA I*R ein Kapitalwahlrecht zum Ende der Laufzeit? Dann ist die Zuzahlungsmöglichkeit auf 5.000 Euro pro Jahr begrenzt. Wenn Sie an Stelle der Rente die Kapitalauszahlung wählen, unterliegen die Erträge aus der Zuzahlung der Abgeltungssteuer (25 % plus Solidaritätszuschlag 5,5 % plus evtl. Kirchensteuer).
Private Rentenversicherungen profitieren in der Rentenphase von steuerlichen Vorzügen, denn die lebenslangen Rentenzahlungen unterliegen nur mit dem Ertragsanteil für Leibrenten nach § 22 EstG der Einkommensteuer (Sonstige Einkünfte). Dieser Ertragsanteil ist nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn zu ermitteln und gilt für die gesamte Dauer der Rentenzahlung. Beispiel: Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren unterliegt nur ein Anteil von 18 Prozent der Gesamtrente der persönlichen Besteuerung. Mit anderen Worten: 82 Prozent der Rente sind steuerfrei.
Der Garantiezins wird von den Versicherern auf den Sparanteil der Beiträge zugesagt. Er gilt von Vertragsabschluss an fest für die gesamte Vertragslaufzeit. Darüber hinaus profitieren Kunden noch von möglichen jährlichen Überschussbeteiligungen, Schlussüberschüssen und eventuellen Beteiligungen an stillen Reserven bei Vertragsablauf. Diese Werte können nicht garantiert werden. Hier ein Überblick über die Garantiezinssätze:
Datum Vertragsabschluss | Garantiezins |
bis Juni 1994 | 3,50% |
Juli 1994 bis Juni 2000 | 4,00% |
Juli 2000 bis 2003 | 3,25% |
2004 bis 2006 | 2,75% |
2007 bis 2011 | 2,25% |
2012 bis 2014 | 1,75% |
2015 bis 2016 | 1,25% |
2017 bis 2021 | 0,90% |
seit 2022 | 0,25% |
Stand 09/2023; Quelle: AXA, eigene Recherchen. Die Ausführungen gehen von unserer Beurteilung der gegenwärtigen Rechts- und Steuerlage aus. Für die Richtigkeit der hier genannten Informationen übernimmt SVEA KUSCHEL + KOLLEGINNEN keine Gewähr. Bitte wenden Sie sich an Ihre Steuerberaterin/Steuerberater.