Mit der Basisrente
Steuern sparen und
Vorsorge aufbauen

Seit fast zwanzig Jahren zählt die Basisrente (Rürup-Rente) zum Repertoire erfolgreicher Altersvorsorge. Die Vorteile sprechen für sich:  Sie entscheiden selbst, wieviel Sie sparen möchten und wie Ihre Sparbeiträge angelegt werden sollen. Ihren Beitragsturnus können Sie zudem sehr flexibel gestalten. Ob monatlich, jährlich oder monatlich plus Zuzahlung – passen Sie Ihre Beiträge an Ihre finanziellen Verhältnisse an.

 

Wer seinen Lebensstandard im Ruhestand halten möchte, muss privat vorsorgen. Besonders vorteilhaft ist die Rürup-Rente, eine vom Staat steuerlich geförderte private Altersvorsorge. Sie richtet sich vornehmlich an Selbstständige und Freiberufler, aber auch gutverdienende Angestellte, die die steuerlichen Vorteile in der Sparphase nutzen wollen. Sinnvoll ist die Basisrente auch bei hohen Abfindungszahlungen – ein Thema, das häufig in unserer Beratungspraxis auftaucht.

Übrigens: Je früher man anfängt, desto besser ist es natürlich – Sie haben mehr Zeit und Ihr Erspartes profitiert vom Zinseszinseffekt. Aber auch kurz vor Rentenbeginn zahlt sich eine zusätzliche Altersvorsorge noch aus.  Mit jeder Einzahlung stärken Sie substanziell Ihre Altersvorsorge. Die Beiträge für Ihre Altersvorsorge lassen sich als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen (2024 bis zu 27.566 Euro bzw. für  Verheiratete 53.132 Euro)

Was genau ist die Basisrente?

Mit der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungswerken gehört die Basisrente zur ersten Säule der Altersvorsorge. 2005 von Bert Rürup entwickelt und nach ihm benannt, hat sie sich seitdem erfolgreich etabliert. Sie richtet sich vornehmlich an Selbstständige, denn diese Berufsgruppe muss eigenverantwortlich für das Rentenalter vorsorgen und kann nur Beiträge zu einer Basisrente steuerlich geltend machen. Aber auch für gutverdienende Angestellte und Freiberufler, wie z.B. Ärzte oder Juristen, ist die Basisrente sinnvoll. Grundsätzlich gilt, je höher das zu versteuernde Einkommen, desto größer der Steuervorteil.

Wie werden die Beiträge angelegt?

Bei der Klassischen Basisrente wird Ihr Geld risikolos im Sicherungsvermögen der Versicherung angelegt und unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften.

Alternativ besteht die Möglichkeit, das Geld chancenorientiert in Fonds anzulegen. Je nach Ihrer individuellen Risikobereitschaft können Sie ein Garantieniveau zum Rentenbeginn vereinbaren.

Unser Tipp: In einer Zeit, in der die Ertragsperspektiven für sichere Geldanlagen unattraktiv sind, können chancenreiche Investments die Renditen deutlich heben! Ob Sie sich dabei selbst um Ihre Kapitalanlagen in der Basisrente kümmern oder das Management an die Kapitalmarktexperten Ihres Versicherungsanbieters delegieren, entscheiden Sie bei Vertragsabschluss.

Welche Optionen gibt es bei den Zahlungen?

Neben dem steuerlichen Aspekt bietet die Basisrente wichtige flexible Gestaltungsmöglichkeiten. So kann beispielsweise die Beitragszahlung individuell an die eigenen Bedürfnisse und die finanziellen Möglichkeiten angepasst werden. Gerade bei Selbständigen, deren Einkommen häufig schwankt, empfiehlt sich die Kombination aus geringem monatlichem Beitrag plus zusätzlicher flexibler jährlicher Zuzahlung.

Kann die Rürup-Rente mit anderen Versicherungen kombiniert werden  ?

Ja, auch die Kombination aus Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung ist möglich. Mit dieser Kombination schöpfen Sie steuerliche Fördermöglichkeiten noch weiter aus. Denn unter bestimmten Bedingungen können Sie die Beiträge sowohl für die Altersvorsorge, als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung steuerlich geltend machen.

Gibt es einen Schutz für Hinterbliebene?

In unserer Beratungspraxis hat sich die Basisrente bei Ehepaaren mit unterschiedlich hohem Einkommen als Ausgleichsrente für den weniger gut Abgesicherten bewährt. So können zum Beispiel Familienpausen sehr gut ausgeglichen werden. Grundsätzlich ist die Basisrente nicht beleihbar, nicht kapitalisierbar und nicht beliebig vererbbar.

Aber: In Kombination mit einer Beitragsrückgewährpolice können auch unverheiratete Paare ihre Hinterbliebenen absichern.

Was passiert im Ruhestand?

Während die Beiträge in der Ansparphase steuerlich gefördert werden, sind die Renten in der Auszahlungsphase steuerpflichtig. Das geht aber erfreulicherweise nur schrittweise. 2024 unterliegen 84% der Rente der Steuerpflicht. Zusammen mit der gesetzlichen Rente wird so ein lebenslanger Steuerfreibetrag festgeschrieben. Die volle Besteuerung erfolgt nach heutiger Gesetzeslage erst für Rentenbezieher, die 2040 erstmalig die Basisrente erhalten.