Wie in jedem Jahr treten auch 2019 zahlreiche neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Wir rechnen mit einer Stabilisierung der Aktienbörsen und erkennen auch weitere gute Gründe, mit Zuversicht nach vorn zu schauen. Was Frauen und Männer jetzt wissen sollten.

Wie in jedem Jahr treten auch 2019 zahlreiche neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die für alle AnlegerInnen, UnternehmerInnen und Angestellte – von Bedeutung sind. Die aus unserer Sicht wichtigsten Ereignisse möchten wir kurz für Sie zusammenfassen.

2019 werden Erträge von Investmentfonds, auch jene die nicht ausgeschüttet wurden, über die sogenannte Vorabpauschale besteuert. In unserer Mail vom 12.12.2018 haben wir unsere Kundinnen und Kunden über das Verfahren bereits informiert. Das unter dem neuen Anlegerrecht verabschiedete ex-post Reporting, also die volle Kostentransparenz auf Produkt-, Bank- und Betreuungsebene, erhält jede Anlegerin und jeder Anleger voraussichtlich im 1. Quartal 2019.

In der Sozialversicherung steigt ab 01.01.2019 die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf monatlich 6.700 Euro (neue Bundesländern 6.150 Euro). Bis zu dieser Grenze leisten Angestellte ihre Beiträge in die deutsche Rentenversicherung. Wer mehr verdient, muss unbedingt zusätzlich privat vorsorgen, um im Alter keine Lücken in der Absicherung zu haben.  Auch die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung steigt. Für Entlastung sorgen hingegen die Erhöhung des Grundfreibetrags und die nächste Stufe bei den Altersvorsorgeaufwendungen. Bis zu 88 Prozent der gezahlten Beiträge (von maximal 24.305 Euro jährlich bei Ledigen bzw. 48.610 Euro jährlich bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnern) können als Ausgaben für die private Vorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Das ist wichtig für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung, der berufsständischen Versorgungswerke und alle, die mit einer Basisrente (Rürup-Rente) ihre Vorsorge gestalten.

Positive Nachrichten gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Wer eine betriebliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung abschließt, bekommt vom Arbeitgeber einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 15% des Umwandlungsbetrages, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Dies gilt für alle Neuverträge ab dem 01.01.2019. Bestehende Vereinbarungen profitieren ab dem 01.01.2022 von dieser Regelung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Übrigens: Die Entgeltumwandlung ist nach wie vor eine der lukrativsten und bequemsten Altersvorsorgemaßnahmen, doch noch immer hat nur jede 3. Frau in der freien Wirtschaft eine bAV-Anwartschaft (bei Männern jeder zweite; Quelle: Bundesarbeitsministerium).

Erlauben Sie uns noch einen Blick auf die Finanzmärkte 2019. Grundsätzlich zeigen die Fundamentaldaten ein positives Bild, obwohl die Kursentwicklung an den Börsen eine andere Botschaft vermittelt. Die Rezessionsängste, die sich aus einer anfänglichen Konjunkturskepsis in den letzten Wochen entwickelten. Die Weltwirtschaft und insbesondere die US-Wirtschaft befinden sich in einer soliden Verfassung, was auch die Geldpolitik der US-Notenbank, die ihre Zinspolitik zuletzt etwas gemäßigt hat, rechtfertigt. Unter dem Strich bedeutet das aber: ein attraktives (Real-)-Zinsniveau wird es für Euro-Anleger auch 2019 nicht geben. Interessant könnte es nach dem schlechten Börsenjahr 2018 stattdessen für Aktienanleger werden, denn im jetzigen Umfeld scheinen alle Risiken eingepreist und die Chance auf steigende Aktienkurse ist hoch. Belastbare Voraussagen über künftige Entwicklungen, das hat das vergangene Jahr eindrücklich bestätigt, sind angesichts der zahlreichen ungelösten Themenfelder und der hohen Geschwindigkeit neuer Meldungen, jedoch kaum möglich, weshalb aktiv gemanagte Anlagestrategien den passiven Investments überlegen sind.

Für Ihre Strategie in der Vermögensanlage und der Altersvorsorge bedeutet das: unterschiedliche Anlagemöglichkeiten prüfen, staatliche Förderungen nutzen und das Vermögen aktiv verwalten zu lassen.

Svea Kuschel + Kolleginnen wünscht Ihnen einen guten Start ins neue Jahr!